PR Agentur Cloos+Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der CLOOS + PARTNER KG (in der Folge C + P), es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

Angebot und Preise

Sämtliche von C + P abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch C + P werden diese für C + P verbindlich. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:

- Abgebildete Logos und Zeichen werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige Vorlagen zur Verfügung gestellt.

- Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.

- Sämtliche Lithoarbeiten und aufwändige Bildbearbeitungen werden nach Zeitaufwand (€ 120,--/Stunde) verrechnet.

- Die angeführten Sätze beinhalten nicht: Spesen für Mengenkopien, Bewirtung, Reise- und Aufenthaltskosten, Gerätemieten und Präsentationshilfen; Kilometergelder, Botenfahrten, Transportkosten, Porti, Telefax- und Telefonspesen. Diese Kosten werden gesondert - entweder nach den amtlichen Sätzen oder kostendeckend - in Rechnung gestellt.

Zusatzarbeiten werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

 

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Lombardsatz berechnet werden, sofern von C + P nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

C + P kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

 

Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch C + P zu vertreten ist.

Die Schaltzusagen für alle Medien werden für C + P erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.


Nutzungsrechte

Der Auftraggeber nutzt die von C + P erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von C + P entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.

 

Haftung

Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet

C + P bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

C + P übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seinen eigenen Rechtsberater.

C + P kann keine Veröffentlichung von ganzen Presseaussendungen oder nur Teilen daraus garantieren und kann auch nicht für den Erfolg von Presseaussendungen haftbar gemacht werden.

Sollte ein Presseaussendung nicht zugestellt werden, kann hieraus keinerlei Anspruch gegenüber C + P abgeleitet werden.

 

Gewährleistung

Die von C + P erbrachten Leistungen basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche und unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt C + P von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von C + P auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.

C + P legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von C + P vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit C + P schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.

Mängel an den Leistungen von C + P müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig davon hat C + P das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.

 

Eigentumsrecht

Die von C + P hergestellten Texte und grafischen Entwürfe sowie alle für den Produktionsvorgang erforderlichen Arbeitsbehelfe verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Nur das technische Endprodukt geht nach Abschluss der Arbeiten durch Bezahlung der Rechnung ins Eigentum des Auftraggebers über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Die im Zusammenhang mit dem Auftrag angefertigten Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum von C + P.


Referenzen und Eigenwerbung

Der Auftraggeber erteilt C + P mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

 

Einlagerung

Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer vereinbart wurde, so haftet dieser nicht für Schäden, die trotz der Wahrnehmung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes während der Einlagerung der Ware entstanden sind.

 

Periodische Arbeiten und Verträge über Grundbetreuung

Umfasst ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten (Zeitschriften, Magazine und ähnliches) und ist ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist am Ende eines Kalenderjahres gelöst werden. Gleiches gilt auch für Verträge über die Grundbetreuung.


Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diese Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragsnehmers, für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Vertragsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen immer Graz.

 

Abweichungen

Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn Einzelteile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für den Auftragsnehmer nicht rechtsverbindlich.

Im Falle einer Stornierung stellt C + P dem Auftraggeber folgende Kosten in Rechnung:

Bei Presseaussendungen und redaktionellen Leistungen:

- Bis Texterstellung 30 %

- Nach Texterstellung 70 %

- Nach Versand (der Presseaussendung) ist keine Stornierung mehr möglich.